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ENTWURF Genehmigung zum Parken entgegen der Beschilderung

Fahrzeuge

· einer gemeinnnützigen Einrichtung oder eines sozialen Dienstes
· eines Gewerbebetriebes oder einer freiberuflich tätigen Person
· eines Handwerksbetriebes
· eines Anwohners

können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. 

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Leistungsbeschreibung

Fahrzeuge von Dienstleistern / Handwerksbetrieben können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken in eingeschränkten Haltverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätzen mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Dienstleister oder Handwerksbetrieben.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Diesen finden Sie hier als Online-Antrag.

Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

Hinweis: Bei Erstanträgen erfolgt eine Genehmigung ausschließlich für 1 Jahr.

Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.

Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Sie müssen beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins vorlegen.

Alle erforderlichen Unterlagen werden Ihnen im Online-Antrag angezeigt und Sie können diese dann als Anlagen beifügen.

Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung sowie ihrem Geltungsbereich.

Es gibt keine Fristen für die Antragstellung zu beachten.

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

variiert zwischen den Behörden

Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen.