ENTWURF Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung
Leistungsbeschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Der öffentliche Verkehrsraum darf erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Durch Zeitablauf ungültig gewordene Erlaubnisse können auf Antrag verländert werden.
Eine Geldbuße kann festgesetzt werden, wenn Sondernutzungen ohne gültige Erlaubnis vorgenommen werden und evtl. Auflagen nicht beachtet werden.
Eine Sondernutzung ohne befristetes Ende gilt, solange sie nicht widerrufen oder das Ende nicht schriftlich angezeigt wird.
Eine Sondernutzungserlaubnis benötigen Sie u. a. für Straßenaufbrüche, Lagerungen auf Gehwegen, Aufstellung von Containern, Bauzäunen oder Gerüsten.
Wichtig:
Zur Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Container, Gerüste, Bauzäune etc. ist ein Nachweis einer RSA 21 Schulung einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Ordnungsamt der Stadt Peine ist zuständig für die Bereiche des Stadtgebietes Peine und der Ortsteile Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum/Landwehr, Wendesse und Woltorf.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer des angezeigten Kontakts.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis einer RSA oder MVAS-Schulung
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind grundsätzlich drei Wochen vor Beginn einzureichen.
Rechtsgrundlage
gem. § 10 NKomVG in Verbindung mit § 18 NStrG und § 8 FStrG
- sowie Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung (s.u.)