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ENTWURF Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung

Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

Spezielle Hinweise

Der öffentliche Verkehrsraum darf erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Durch Zeitablauf ungültig gewordene Erlaubnisse können auf Antrag verländert werden.
Eine Geldbuße kann festgesetzt werden, wenn Sondernutzungen ohne gültige Erlaubnis vorgenommen werden und evtl. Auflagen nicht beachtet werden.
Eine Sondernutzung ohne befristetes Ende gilt, solange sie nicht widerrufen oder das Ende nicht schriftlich angezeigt wird.

Eine Sondernutzungserlaubnis benötigen Sie u. a. für Straßenaufbrüche, Lagerungen auf Gehwegen, Aufstellung von Containern, Bauzäunen oder Gerüsten.

Wichtig:
Zur Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Container, Gerüste, Bauzäune etc. ist ein Nachweis einer RSA 21 Schulung einzureichen.

Das Ordnungsamt der Stadt Peine ist zuständig für die Bereiche des Stadtgebietes Peine und der Ortsteile Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum/Landwehr, Wendesse und Woltorf. 

Spezielle Hinweise

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer des angezeigten Kontakts.

Spezielle Hinweise
  • Nachweis einer RSA oder MVAS-Schulung

Spezielle Hinweise

Anträge sind grundsätzlich drei Wochen vor Beginn einzureichen.

Spezielle Hinweise

gem. § 10 NKomVG in Verbindung mit § 18 NStrG und § 8 FStrG
 - sowie Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung (s.u.)