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Wohngeld Änderung

Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Gebühr: gebührenfrei

Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.

Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.

  • Klage beim Verwaltungsgericht